Wann genau die in Frage stehenden Küchen und Duschen eingebaut wurden, ist nicht bekannt. Gemäss Angaben des Beschwerdeführers stamme die Dusche in der (ehemaligen) Zweizimmerwohnung aus dem Jahr 1982, während die heutige Küche vor ca. acht bis neun Jahren eingebaut worden sei.18 Die heutige Küche und das Bad (und damit auch die Dusche) in den als Einzimmerwohnung genutzten Räumlichkeiten seien vor ca. fünf bis sechs Jahren eingebaut worden.19 Diese Angaben decken sich mit den am Augenschein vom 24. Februar 2022 gewonnenen Erkenntnissen, wonach die Dusche in der (ehemaligen) Zweizimmerwohnung älteren Datums (80er-Jahre) zu sein scheint und es sich bei den beiden Küchen sowie der Dusche