Der vollständige Rückbau der Küchen und Duschen in den Räumlichkeiten des Tiefparterres verhindert bzw. erschwert künftig deren baurechtswidrige Nutzung als Wohnungen. Ein öffentliches Interesse an der betreffenden Wiederherstellungsmassnahme ist somit ebenfalls gegeben. Dieses überwiegt zudem die Nachteile, die dem Beschwerdeführer durch den vollständigen Rückbau der Küchen und Duschen entstehen. Denn einerseits dürften sich die Rückbaukosten in Grenzen halten. Andererseits kann der Beschwerdeführer die Räumlichkeiten auch in Zukunft noch nutzen bzw. vermieten, einfach nicht mehr für baurechtswidrige Zwecke;