Dazu gehöre einerseits eine Dusche, damit ganztags Erwerbstätige, die während der Mittagspause Sport treiben, anschliessend im Büro duschen könnten (umso mehr, als in Zeiten von Corona der Zugang zu Fitnessstudios erschwert oder unmöglich sei), sowie andererseits die Möglichkeit, sich über den Mittag im Büro- bzw. Gewerberaum einen Tee oder Kaffee machen und sich mittels einer Mikrowelle eine Mahlzeit aufwärmen zu können. Ferner gebe es zahlreiche gewerbliche Nutzungsmöglichkeiten, die zwingend auf das Vorhandensein einer Dusche angewiesen seien, so etwa Physiotherapie, Massagebehandlungen oder kosmetische Behandlungen.