1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. E.________. Diese liegt in der Mischzone B. Auf dem Grundstück befindet sich ein mehrgeschossiges Gebäude. Aufgrund einer Meldung, wonach in der Liegenschaft des Beschwerdeführers unbewilligte Wohnungen bestehen würden, führte die Baupolizeibehörde der Stadt Biel am 7. September 2021 eine baupolizeiliche Kontrolle vor Ort durch. Anlässlich dieser Kontrolle wurden im Tiefparterre der Liegenschaft eine nicht bewilligte Zweizimmerwohnung sowie eine nicht bewilligte Einzimmerwohnung festgestellt, beide jeweils ausgestattet mit einer integrierten Küche und einem separaten Badezimmer.