1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Burgistein vom 4. November 2021 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Burgistein zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.00 werden den von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten zur Bezahlung auferlegt. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten haften solidarisch für den gesamten Betrag. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.