werden kann, ist eine privatrechtliche Frage, die im Baubewilligungsverfahren nicht interessiert und entsprechend nicht zu prüfen ist. Im Baubewilligungsverfahren wird durch die Gemeinde einzig zu prüfen sein, ob das Baugesuch den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften und den nach anderen Gesetzen im Baubewilligungsverfahren zu prüfenden Vorschriften entspricht (vgl. Art. 2 BauG).