9/12 BVD 120/2021/90 durchführen lässt. Unterbleibt die Einreichung eines Baugesuchs trotz entsprechender Androhung, so wird die Gemeinde im Rahmen der Ersatzvornahme bereits zu diesem Zeitpunkt selber tätig werden müssen, was neben der Ausarbeitung eines bewilligungsfähigen Sanierungsprojekts auch das Einnehmen der Rolle der Bauherrschaft im Rahmen der Einreichung eines Baugesuchs umfassen würde, alles auf Kosten der Grundeigentümerschaft.