dieses Konzepts durch die Baupolizeibehörde rechtzeitig vor Baubeginn unumgänglich. b) Die zu treffenden Massnahmen einer Wiederherstellungsanordnung sind genau zu bezeichnen. Es genügt in der Regel nicht, einfach die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu verlangen, da darüber, was das genau ist, die Meinungen auseinandergehen können. Allenfalls muss dann bei der Durchsetzung ermittelt werden, was Sinn der Verfügung und der gesetzlichen Regelung ist und wie erstere vom Adressaten verstanden werden durfte oder musste.22