Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten argumentieren, aus den Ausführungen der Vorinstanz in der angefochtenen Verfügung ergebe sich klar, dass das Ziel der gesetzes- und normenkonformen Liegenschaftsentwässerung mit dem Sanierungsvorschlag H.________ mit ergänzenden Ausführungen vom 21. April 2020 erreicht werden könne.