6. Mit Verfügung vom 15. Februar 2022 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Einreichung einer allfälligen weiteren Stellungnahme. Diese Gelegenheit nahm die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 4. März 2022 und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten mit Eingabe vom 9. März 2022 wahr. 7. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen