b) 20 Tage vor Baubeginn ist der Gemeindebaupolizeibehörde Burgistein das Ausführungsprojekt im Doppel zur Genehmigung einzureichen. c) Der C.________, 3550 Langnau i.E. werden als Verursacherin des vorliegenden Verfahrens sämtliche Verfahrenskosten der Einwohnergemeinde Burgistein zur Bezahlung innert 30 Tagen nach Rechtskraft dieser Wiederherstellungsverfügung auferlegt.