Mit Schreiben vom 15. Mai 202010 nahmen die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten Stellung und reichten dabei u.a. ein Sanierungsvorschlag für die Liegenschaftsentwässerung der Firma H.________ AG vom 21. Februar 2020 (im Folgenden: Sanierungsvorschlag H.________) ein. Dabei führten die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten u.a. aus, dass die Beschwerdeführerin zu diesem Sanierungsvorschlag Stellung genommen habe und diesem einen