In der Folge wurde das Einfamilienhaus von der Beschwerdeführerin in ihrer Funktion als Totalunternehmerin im Auftrag der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten gestützt auf den Werkvertrag realisiert. Das vor Baubeginn einzureichende Formular «Selbstdeklaration Baukontrolle 1» vom 20. August 20145 ging am 22. August 2014 bei der Baubewilligungsbehörde ein, das nach Abschluss der Bauarbeiten einzureichende Formular «Selbstdeklaration Baukontrolle 2»6 wurde vom Vertreter der Beschwerdeführerin am 12. Juni 2015 unterzeichnet und ging gleichentags bei der Baubewilligungsbehörde ein.