Am 15. Mai 2014 wurde zwischen dem damaligen Grundeigentümer als Verkäufer, der Beschwerdeführerin als Totalunternehmerin und den von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten als Käufer/Besteller ein Kauf- und Werkvertrag über das schlüsselfertige Einfamilienhaus Burgistein Grundbuchblatt Nr. I.________ abgeschlossen.4 In der Folge wurde das Einfamilienhaus von der Beschwerdeführerin in ihrer Funktion als Totalunternehmerin im Auftrag der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten gestützt auf den Werkvertrag realisiert.