und Verantwortlicher für die Selbstdeklaration unterzeichnete Herr A.________ als Sachbearbeiter der Beschwerdeführerin (Geschäftssitz Thun/Oberland) das Baugesuch. Grundeigentümer war damals noch der spätere Verkäufer B.________, weshalb er im Baugesuch in dieser Funktion aufgeführt war. Mit Entscheid vom 29. April 2014 erteilte die Gemeinde Burgistein diesem Bauvorhaben die Baubewilligung2, wobei die Gewässerschutzbewilligung der Tiefbaukommission Burgistein vom 12. April 20143 als integrierender Bestandteil dieser Bewilligung galt (Ziff. 7.1 der Bewilligung).