1. Der Entscheid der Gemeinde Worb vom 23. Dezember 2020 und die Verfügung des AGR vom 11. Dezember 2020 werden aufgehoben. Die Sache wird an die Gemeinde Worb zurückgewiesen zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau D.________ und Herrn C.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Worb, Bauabteilung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per E-Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat