Den Beschwerdeführenden sind sämtliche Fachberichte und Verfügungen zu eröffnen, sofern dies in der Zwischenzeit noch nicht erfolgt sein sollte. Den Beschwerdeführenden ist Gelegenheit zu geben, zu den in Aussicht stehenden Wiederherstellungsmassnahmen Stellung zu nehmen, wozu sinnvollerweise auch die KDP begrüsst wird. Soweit die Massnahmen nicht umstritten sind, erscheint eine Projektänderung nicht ausgeschlossen. Schliesslich wird das AGR neu zu verfügen und die Gemeinde Worb einen begründeten Entscheid zu fällen haben. 4. Kosten