c) Der angefochtene Entscheid leidet ausserdem an einem Widerspruch, indem für die Dachsanierung die Baubewilligung gemäss den Plänen vom 23. Dezember 2020 erteilt wird, gleichzeitig aber beim Dach Wiederherstellungsmassnahmen angeordnet werden. Diese betreffen unter anderem Ziegel, welche zu entfernen bzw. einzuschneiden seien. Die Bewilligung und die Wiederherstellungsmassnahmen stehen im vorliegenden Fall in einem untrennbaren Sachzusammenhang. Es wäre daher nicht möglich, den Entscheid nur hinsichtlich der umstrittenen Auflagen aufzuheben und zurückzuweisen.