Es ist unklar, ob bei der Kaminhöhe ein unrechtmässiger Zustand besteht oder ob die Auflage nur im Sinne eines allgemeinen Hinweises aufgeführt wurde. Die mangelhafte Begründung des angefochtenen Entscheids und der Einbezug eines neuen Gegenstands (Kaminhöhe) stellen weitere Verletzungen des rechtlichen Gehörs dar, welche die sachgerechte Anfechtung des Entscheids erschwerten. 3. Aufhebung von Amtes wegen und Rückweisung