Aus dem angefochtenen Entscheid ist im Übrigen nicht ersichtlich, ob den Beschwerdeführenden die Verfügung des AGR und der Fachbericht der KDP eröffnet wurden. Für die Beschwerdeführenden war somit nicht ersichtlich, weshalb beim Dach Auflagen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordnet wurden. Hinzu kommt, dass der Entscheid eine Auflage zur Kaminhöhe enthält, obwohl diese soweit ersichtlich nicht Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens war. Es ist unklar, ob bei der Kaminhöhe ein unrechtmässiger Zustand besteht oder ob die Auflage nur im Sinne eines allgemeinen Hinweises aufgeführt wurde.