32 Abs. 2 VRPG. Auf die fristgerecht eingereichte Beschwerde kann eingetreten werden. 2. Rechtliches Gehör a) Die Gemeinde stellt sich auf den Standpunkt, dass zum Zeitpunkt des Fachberichts der KDP vom 26. November 2020 die Bauarbeiten bereits abgeschlossen waren. Zudem seien die Auflagen im öffentlich-rechtlichen Interesse und unabhängig von den wirtschaftlichen Interessen der Baugesuchstellenden vorzunehmen. Deshalb habe sich die Gemeinde gegen eine vorgängige Zustellung und Eröffnung des Fachberichts entschieden.