angefochtene Entscheid sei falsch.8 Rechtliche Überlegungen sind nicht notwendig, da die Behörde das Recht von Amtes wegen anzuwenden hat.9 Die Beschwerdeführenden bestätigten auf Nachfrage ihren Beschwerdewillen. In ihrer innert Frist eingereichten Eingabe mit dem Titel «Einsprache Bauentscheid» erklärten sie, sie seien mit diesem Bauentscheid nicht einverstanden. Sie seien sicher kompromissfähig, wenn es um verhältnismässige, sinnvolle Entscheide gehe. Die KDP habe nur eine beratende Funktion, zuständig für den Entscheid sei die Gemeinde. Sie beantragten eine Besprechung vor Ort, um gemeinsam eine gute Lösung zu finden.