Mit Eingabe vom 3. Februar 2021 teilten die Beschwerdeführenden mit, dass sie Baubeschwerde erheben wollten und reichten eine ausführlichere Begründung nach. Sie beantragen die Aufhebung der Auflage, wonach die Ortgangziegel zu entfernen und die Ziegel im Ortbrett einzuschneiden seien. Zu den weiteren Auflagen hielten sie fest, die Auflage zum Dachabsatz sei nicht relevant, weil keine solchen baulichen Massnahmen ausgeführt worden seien. Mit der Auflage, die Schneestopper zu entfernen, wären sie allenfalls einverstanden, auch wenn sie überzeugt seien, dass diese aus Gründen der Sicherheit erforderlich seien. Am Kamin seien keine Änderungen vorgenommen worden.