2. Dagegen reichte der Projektverfasser am 19. Januar 2021 eine von den Beschwerdeführenden mitunterzeichnete «Einsprache» bei der Gemeinde ein. Die Gemeinde Worb leitete die Eingabe an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) weiter. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,5 bat die Beschwerdeführenden, mitzuteilen, ob sie Beschwerde erheben wollten und wer in diesem Fall Beschwerdeführer sei. Falls bis zur gesetzten Frist keine Mitteilung eingehe, gehe die BVD davon aus, dass sie keine Beschwerde erheben wollten.