- Die Bedingungen und Auflagen der Denkmalpflege des Kantons Bern sind in allen Teilen umzusetzen. - Die Ortgangziegel sind zu entfernen und die Ziegel sind im Ortbrett einzuschneiden. - Kein Dachabsatz, bei einem Übergang von Unterdach zu Nacktdach ist die Differenz auszuschiften. - Die Schneestopper sind zu entfernen. Sie können durch einen Rohr-Schneefänger ersetzt werden. - Kamine haben den Dachfirst (Steildach) gestützt auf die LRV um 50 cm zu überragen.