Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) erteilte mit Verfügung vom 11. Dezember 2020 die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG und erklärte die Auflagen der KDP gemäss Fachbericht vom 26. November 2020 zum integrierenden Bestandteil der Ausnahmebewilligung. Mit Entscheid (Verfügung) vom 23. Dezember 2020 erteilte die Gemeinde Worb die Baubewilligung. Unter dem Titel «Auflagen» verfügte sie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes innert 180 Tagen ab Rechtskraft, jedoch spätestens bis am 31. Juli 2021, wie folgt: