1. Die Beschwerdeführerin 2 ist Eigentümerin eines Bauernhauses, das im Bauinventar als schützenswertes K-Objekt inventarisiert ist. Die Parzelle Worb Gbbl. Nr. G.________ liegt in der Landwirtschaftszone. Nachdem die Gemeinde Kenntnis erhalten hatte, dass die Beschwerdeführerin das Dach des Bauernhauses ohne Baubewilligung saniert hatte, führte sie am 26. August 2020 eine Ortsbesichtigung durch.