b) Die Erweiterung der Innen- und Aussensitzplätze für den Gastgewerbebetrieb ist Gegenstand des Baugesuchs der Beschwerdegegnerin vom 12. Mai 2021. Das Beschwerdeverfahren gegen den Gesamtbauentscheid von 24. Dezember 2021 ist bei der BVD hängig. Solange die Erweiterung der Sitzplätze nicht rechtskräftig bewilligt ist, darf die beantragte Betriebserweiterung nicht ausgeübt werden (vgl. Art. 1a Abs. 3 BauG). Es ist Sache der Baupolizeibehörde abzuklären, ob der «Biergarten» − wie vom Beschwerdeführer geltend gemacht − in einem unbewilligten Umfang weiterbetrieben wird. Im gegebenen Fall hat sie die erforderlichen baupolizeilichen Massnahmen zu verfügen.