b) Nach der baupolizeilichen Anzeige vom 27. August 2020 forderte die Gemeinde die Beschwerdegegnerin zur Stellungnahme auf. Diese wurde dem Beschwerdeführer jedoch erst am 11. Februar 2021 zugestellt, nachdem er sich selber nach dem Stand des Verfahrens erkundigt hatte. Zwischen der Anzeige und der Zustellung der Stellungnahme vergingen gut fünf Monate, was deutlich zu lang ist. Nachdem der Beschwerdeführer am 2. März 2021 Schlussbemerkungen eingereicht hatte, vergingen erneut über sieben Monate, bis das Bauinspektorat die angefochtene Sistierungsverfügung erliess. Die Gemeinde liess demnach jeweils mehrere Monate zwischen den einzelnen Verfahrensschritten verstreichen.