Eine ungerechtfertigte Sistierung des baupolizeilichen Verfahrens bedeutet gleichzeitig eine Rechtsverzögerung.10 Der Beschwerdeführer rügte sowohl in seiner baupolizeilichen Anzeige als auch in seiner letzten Stellungnahme an die BVD, dass die übermässigen Lärmimmissionen davon herrührten, dass die bewilligte Anzahl Aussenplätze der Gastwirtschaft überschritten werde. Wird eine baupolizeiliche Anzeige eingereicht, mit der geltend gemacht wird, die Baubewilligung werde überschritten, hat die Baupolizeibehörde der Gemeinde den Sachverhalt abzuklären.