Es steht somit immer noch die Rüge im Raum, es bestehe ein baupolizeilich unrechtmässiger Zustand und die Gemeinde bleibe untätig. Das aktuelle und praktische Interesse an einem Entscheid ist gegeben, unbesehen darum, dass bei der BVD auch das Beschwerdeverfahren gegen den Gesamtbauentscheid für die Erweiterung der Innen- und Aussensitzplätze der Gastwirtschaft hängig ist (BVD 110/2022/8).