Die am 24. Dezember 2021 erteilte Baubewilligung für die Erweiterung der Aussensitzplätze wurde aufgrund der Beschwerde nicht rechtskräftig. Der Beschwerdeführer rügt, dass die nach wie vor geltende Baubewilligung vom 22. September 2009 weiterhin überschritten werde und dass dies zu übermässigen Lärmimmissionen führe. Es steht somit immer noch die Rüge im Raum, es bestehe ein baupolizeilich unrechtmässiger Zustand und die Gemeinde bleibe untätig.