b) Als Anzeiger kann der Beschwerdeführer Parteistellung im baupolizeilichen Verfahren beanspruchen (vgl. Art. 46 BauG), sofern die weiteren Legitimationsvoraussetzungen gegeben sind (Art. 65 VRPG). Der Beschwerdeführer wohnt am Hang oberhalb des Standorts der Gastwirtschaft in einer Entfernung von rund 65 m Luftlinie. Die Beziehungsnähe zum Vorhaben ist gegeben, zumal es sich um Lärmimmissionen handelt, bei denen die Legitimation in einem weiteren Umkreis gegeben sein kann. Damit auf eine Beschwerde eingetreten werden kann, genügt es nicht, dass der Beschwerdeführer als Nachbar besonders berührt ist (Art. 65 Abs. 1 Bst. b VRPG). Art. 65 Abs. 1 Bst.