7. Am 29. Dezember 2021 informierte das Regierungsstatthalteramt das Rechtsamt, dass der Gesamtbauentscheid zur Erweiterung der Anzahl Innen- und Aussensitzplätze am 24. Dezember 2021 ergangen sei. 8. Das Rechtsamt erwog mit Verfügung vom 26. Januar 2022, dass der Beschwerdeführer den Gesamtbauentscheid vom 24. Dezember 2021 bei der BVD angefochten habe und insbesondere Rügen zu den Lärmimmissionen vorbringe. Es gab dem Beschwerdeführer Gelegenheit, sich zur Erledigung des vorliegenden Verfahrens zu äussern. Der Beschwerdeführer teilte mit Eingabe vom 3. Februar 2022 mit, er halte an seiner Beschwerde fest. Die übrigen Beteiligten liessen sich dazu nicht vernehmen.