6. Mit Verfügung vom 22. Dezember 2021 erwog das Rechtsamt, dass nicht die BVD, sondern die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) zuständig sei für Beschwerden gegen gastgewerbliche Einzelbewilligungen. Das Rechtsamt ersuchte die zuständige Stelle des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland, dem Beschwerdeführer die allfälligen gastgewerblichen Einzelbewilligungen, welche der Beschwerdegegnerin für zukünftige Anlässe erteilt worden seien oder noch erteilt würden, mit Rechtsmittelbelehrung zu eröffnen.