Die gastgewerblichen Einzelbewilligungen seien der Beschwerdegegnerin vom Regierungsstatthalteramt und dem Polizeiinspektorat der Gemeinde ausgestellt worden. Sie dienten als Kompensation für die coronabedingten Einnahmeausfälle und zur Umsetzung der nötigen Abstandsvorschriften. Die Verzögerungen seien aufgrund der ausserordentlich hohen Arbeitslast entstanden. Von einer absichtlichen Verschleppung des Verfahrens könne keine Rede sein.