Das Regierungsstatthalteramt bestätigte mit Eingabe vom 6. Dezember 2021, dass ein Baubewilligungsverfahren in dieser Angelegenheit hängig sei (eBau Nummer 2021-5305). Die Gemeinde äusserte sich mit Stellungnahme vom 15. Dezember 2021, ohne einen expliziten Antrag zu stellen. Sie verwies auf das hängige Baubewilligungsverfahren und erklärte, dass die Sistierung der Lärmklage aus verfahrensökonomischen Gründen sinnvoll sei. Die gastgewerblichen Einzelbewilligungen seien der Beschwerdegegnerin vom Regierungsstatthalteramt und dem Polizeiinspektorat der Gemeinde ausgestellt worden.