«1. Die Lärmklage vom 27. August 2020 soll nicht wie verfügt sistiert werden. Das Bauinspektorat Köniz ist vielmehr gehalten, die Rahmenbedingungen gemäss nachträglichem Gesamtbauentscheid 16470 vom 22. September 2009 mit geeigneten Mitteln unverzüglich durchzusetzen. Darunter verstehen wir insbesondere, dass nicht mehr als 20 Aussensitzplätze als kleiner Gastgewerbebetrieb bewirtet werden und dass organisatorische Massnahmen die Nachtruhe ab 22 Uhr sicherstellen. 2. Die praktizierte Erteilung von unzähligen Einzelbewilligungen zur Umgehung dieser Rahmenbedingungen ist per sofort einzustellen.»