3. Mit Verfügung vom 28. Oktober 2021 sistierte das Bauinspektorat der Gemeinde das Verfahren betreffend Lärmklage. Zur Begründung führte die Gemeinde aus, dass die Beschwerdegegnerin ein Baugesuch für die Erweiterung der Anzahl Innen- und Aussensitzplätze samt Antrag auf Anpassung der bestehenden Betriebsbewilligung A nach GGG eingereicht habe. Das Baubewilligungsverfahren sei beim Regierungsstatthalteramt hängig. 4. Der Beschwerdeführer reichte am 22. November 2021 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) Beschwerde gegen die Sistierungsverfügung ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: