1. Mit Gesamtbauentscheid vom 22. September 2009 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern (heute Bern-Mittelland) A.________, D.________, die nachträgliche Baubewilligung für die Nutzung des Gebäudes Nr. 30 als Brauerei und kleine Gastwirtschaft mit je 20 Sitzplätzen auf der Gartenterrasse und im Innenraum. Gleichzeitig sicherte das Regierungsstatthalteramt die Erteilung einer Betriebsbewilligung A nach GGG1 zu. Diese umfasst als Auflagen unter anderem, dass die Musikbeschallung ausserhalb des Gebäudes ab 22.00 Uhr ausgeschaltet werden