b) Die Beschwerdeführenden haben dem Beschwerdegegner die Hälfte seiner Parteikosten von CHF 3333.30 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer), ausmachend CHF 1666.65, zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt G.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Ersigen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor 13/14 BVD 120/2021/84 Christoph Neuhaus Regierungsrat