2. Das Gesuch um Sistierung des Beschwerdeverfahrens wird als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 2000.00 werden je zur Hälfte, ausmachend je CHF 1000.00, den Beschwerdeführern und dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften für ihren Anteil an den Verfahrenskosten solidarisch. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 4. a) Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden die Hälfte ihrer Parteikosten von CHF 3583.20 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer), ausmachend CHF 1'791.60, zu ersetzen.