Die Intensität der Reflexionen ihrerseits ist abhängig von der Oberflächenbeschaffenheit des Materials und vom Einstrahlungswinkel der Sonne. Für eine seriöse Beurteilung der Frage, ob die Reflexionen der Anlage im Sinne des USG störend oder zumutbar sind, sind daher zusätzliche 29 Vgl. Beilage 8 in den Vorakten der Gemeinde Ersigen. 30 Vgl. Fotos in den Beilagen 4 bis 10 zur Baubeschwerde der Beschwerdeführenden vom 12. November 2021. 10/14 BVD 120/2021/84