e) Der Beschwerdegegner entgegnet, die Photovoltaikanlage bestehe aus Modulen eines Standardmodells, welche nach dem Stand der Technik reflexionsarm seien. Im Zuge eines Versuches sei sogar ein Standardmodul durch ein noch reflexionsärmeres ersetzt worden. Dabei hätten die Beschwerdeführenden keinen Erfolg beobachten können. Es sei daher nachvollziehbar, dass er nicht alle Module umgerüstet habe, sondern wiederum zum Standardmodell zurückgekehrt sei.