5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde die Vorakten und die Akten zum Meldeverfahren betreffend die strittige Photovoltaikanlage ein. In der Stellungnahme vom 8. Dezember 2021 schliesst die Gemeinde auf Abweisung der Beschwerde. In der Beschwerdeantwort vom 13. Dezember 2021 beantragt der Beschwerdegegner die Abweisung der Rechtsbegehren der Beschwerdeführenden, soweit darauf eingetreten werden könne. Zudem beantragt der Beschwerdegegner die Sistierung des Verfahrens, bis rechtskräftig über das nachträgliche Baubewilligungsverfahren betreffend die Nutzungsänderung des Ponystalls entschieden sei.