nichtig. Sie machen geltend, über die Frage der Baubewilligungspflicht der Photovoltaikanlage hätte nicht die Baukommission Ersigen, sondern das Regierungsstatthalteramt Emmental entscheiden müssen. Weiter rügen sie, die Vorinstanz habe ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Sie habe ihre Vorbringen weder gehört noch sorgfältig und ernsthaft geprüft. Auch bringen sie vor, die Vorinstanz habe den Sachverhalt unvollständig abgeklärt und willkürlich festgestellt. Sie sind zudem der Meinung, die Solaranlage sei nicht nach dem Stand der Technik reflexionsarm gebaut worden.