2. Der Grundeigentümer des Grundstücks Niederösch-Gbbl. Nr. I.________ sei im Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Bau der Solaranlage zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, unter Androhung der Ersatzvornahme, zu verurteilen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -» Die Beschwerdeführenden stellen sich zunächst auf den Standpunkt, mangels sachlicher Zuständigkeit der Baukommission Ersigen sei die Ziffer 4.1.1 der Wiederherstellungsverfügung 2/14 BVD 120/2021/84