4. Gegen die Ziffer 4.1.1 der Verfügung der Gemeinde vom 11. Oktober 2021 reichten die Beschwerdeführenden sodann Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: «1. Es sei festzustellen, dass Ziff. 4.1.1 der Wiederherstellungsverfügung der Baukommission Ersigen vom 11. Oktober 2021 nichtig sei. Eventualiter: Die Ziffer 4.1.1 der Wiederherstellungsverfügung der Baukommission Ersigen vom 11. Oktober 2021 sei aufzuheben.