am Gebäude «J.________strasse 14a» in Niederösch bis spätestens am 31. Januar 2022 rückgängig zu machen. Das Gebäude «J.________strasse 14a» in Niederösch ist auf den ursprünglichen und rechtmässigen Zustand gemäss Baubewilligung vom 5. Juni 2009 zurückzubauen und darf nicht wieder als Poolhaus genutzt werden. (…).»