Die Einwohnergemeinde Ersigen kommt zum Schluss, dass die Photovoltaikanlage auf dem Gebäude «J.________strasse 14a» in Niederösch gestützt auf die Richtlinien über baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien genügend angepasst und somit baubewilligungsfrei ist. (…) 4.2.1 Der Grundeigentümer der Parzelle Nr. I.________ wird aufgefordert, die ausgeführten Bauarbeiten im Rahmen der Umnutzung vom Ponystall in ein Poolhaus auf der Parzelle Nr. I.________ am Gebäude «J.________strasse 14a» in Niederösch bis spätestens am 31. Januar 2022 rückgängig zu machen.